Für diese Pistolen brauchen Sie keinen Waffenschein
Luftpistolen zählen zu den Luftdruckwaffen und sind frei verkäuflich, sofern ihre Geschossenergie 0,5 Joule nicht übersteigt. Doch wer darf eigentlich Luftpistolen kaufen? In welchen Fällen wird ein Waffenschein benötigt? Der nachstehende Text befasst sich explizit mit diesen Fragen, denn die Nutzung von Luftdruckwaffen unterliegen rechtlichen Bestimmungen. Werden diese nicht eingehalten, kann das zu empfindlichen Strafen führen.
In diesen Fällen dürfen Luftpistolen ohne Waffenschein verwendet werden
Wer Luftpistolen kaufen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ob ein Waffenschein benötigt wird, hängt ganz von der Verwendung der Luftdruckwaffe ab. Erfolgt der Einsatz in den eigenen vier Wänden, in Geschäftsräumen oder auf einem befriedeten Grundstück, darf die Pistole ohne Waffenschein genutzt werden. So spricht nichts gegen Schießübungen im eigenen Garten, sofern empfindlich darauf geachtet wird, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen. Ferner bedarf der Transport einer solchen Waffe auch keiner Erlaubnis. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Pistole nicht zugriffs- und schussbereit ist. Sie sollte in einer Box oder einem Koffer getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Diese Regelung muss auch von Sportschützen beachtet werden, die – davon abgesehen – ihrem Hobby am Schießstand nachgehen dürfen, ohne einen Waffenschein für Luftgewehre vorweisen zu müssen.
Wann der kleine und große Waffenschein benötigt wird
Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG erlaubt der kleine Waffenschein das Mitführen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Da Luftpistolen nicht unter diesen Paragrafen fallen, muss für den Erwerb einer solchen Waffe kein kleiner Waffenschein ausgestellt werden. Der große Waffenschein ist jedoch zwingend notwendig, wenn Waffen in der Öffentlichkeit geführt werden sollen. Hiervon betroffen sind CO2-Waffen, Federdruckwaffen, Schusswaffen und Luftdruckwaffen, worunter auch die Luftpistole fällt. Wer einen großen Waffenschein erworben hat, ist dazu berechtigt, erwähnte Waffen zugriffs- und schussbereit am Körper zu tragen. Allerdings dürfen diese bei großen Zusammenkünften wie Sportveranstaltungen, Konzerten, Demonstrationen und anderen öffentlichen Veranstaltungen nicht mitgeführt werden.
Weiter Informationen zu Luftpistolen und dem großen Waffenschein
Personen unter 18 Jahren ist auch im Beisein von Erwachsenen untersagt, außerhalb eines Schießstandes Gebrauch von einer Luftpistole zu machen. Für den sportlichen Bereich sind Luftdruckwaffen mit der maximalen Geschossenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5 Millimeter erlaubt. Für den Erwerb des großen Waffenscheins muss die betroffene Personen einige Kriterien erfüllen. Hierzu zählen ein einwandfreies Führungszeugnis, Volljährigkeit, Nachweis einer Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Darüber hinaus darf kein Missbrauch von Alkohol oder Drogen vorliegen. Ferner gilt zu beachten, dass der große Waffenschein zwar das Tragen einer Waffe erlaubt, aber nicht unbedingt ihren Besitz legitimiert.
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