Mietnomaden im eigenen Haus: Tipps für Vermieter
Mietnomaden, also Mieter, die zum Beispiel ihre Miete nicht zahlen und/oder die Wohnung verwüsten, um dann zur nächsten Bleibe zu ziehen, gehören mit zu den Schreckensszenarien von Mietern. Oftmals kommt es dann infolgedessen zu einer Wohnungsauflösung in Düsseldorf, einer Haushaltsauflösung in Düsseldorf, bzw. Entrümpelung in Düsseldorf oder eben jener Stadt, in der die Mietnomaden ihr Unwesen getrieben haben. Doch wie kann man sich gegen Mietnomaden zur Wehr setzen, damit es gar nicht erst zur Haushaltsauflösung in Düsseldorf oder einer anderen Stadt kommen muss?
Schutz gegen Mietnomaden
Leider ist es auf den ersten Blick nicht möglich, einen Mietnomaden zu erkennen. Sie kleiden sich gut, drücken sich höflich aus, sind symphytisch und nett. Vermieter sollten sich im Vorfeld einigermaßen absichern, indem sie zum Beispiel eine Mieterselbstauskunft, eine Bonitätsauskunft, eine Referenz des vorherigen Vermieters und eine Mietkaution verlangen. Je „höher“ diese Hürden sind, umso eher wird ein Mietnomade nicht in die Wohnung einziehen. Es bedeutet für den Vermieter vielleicht etwas mehr Aufwand, ist aber ein erster Schritt zur Absicherung seines Hab und Guts. Schließlich stellt die Immobilie nicht selten eine Einnahmequelle und Altersversorgung dar. Auch eine Ausweiskopie und Gehaltsabrechnungen sollten vom Vermieter vorab verlangt werden. Zudem kann der Vermieter auch einen Makler damit beauftragen, sich etwaige Mieter genau anzuschauen und dem Vermieter darüber zu berichten. Häufig verfügen Makler über eine entsprechende Menschenkenntnis.
Wenn der Mietnomade keine Miete zahlt
Die „Hauptpflicht“ des Mieters ist selbstverständlich, dass die monatliche Miete pünktlich entrichtet wird. Sobald die vermeintlichen Mietnomaden eine Monatsmiete im Rückstand sind, sollten Vermieter eine Abmahnung (am besten per Einschreiben) schicken, in welcher sie dem Mieter die Chance geben, die Miete binnen 10 Tagen zu zahlen. Anders sieht der Sachverhalt aus, wenn der Mieter bereits zwei Monatsmieten (oder mehr) in Rückstand gerät. Dann ist es dem Vermieter möglich, eine fristlose Kündigung zu erteilen. Sinnvoll ist zudem eine ordentliche Kündigung, damit sich der Mietnomade nicht mittels Rückzahlungen weiter Zeit erkauft, dann aber die Miete wieder aussetzt. Nachdem der Mieter die fristlose Kündigung erhalten hat (hier auch auf Einschreiben setzen), bleiben ihm 14 Tage Zeit, die Wohnung zu räumen.
Die Räumungsklage als letzter Ausweg
Hat der Mieter nach 14 Tagen die Wohnung nicht freiwillig geräumt, kann der Vermieter eine Räumungsklage in die Wege leiten. Je nachdem, wie „hartnäckig“ der Mieter ist, kann es gut und gerne bis zu fünf Monate dauern, um den Mietnomaden loszuwerden, wenn er zum Beispiel Widerspruch einlegt. Fruchtet die Räumungsklage nicht, wird vom Gericht in der Regel ein Termin zur tatsächlichen Zwangsräumung angesetzt. Aber auch dieser Vorgang dauert und häufig hat der Mieter bis zur Zwangsräumung einige Monate Zeit. Am Tag der Räumungsklage wird die Wohnung von einem Gerichtsvollzieher betreten, unter Umständen ist auch ein Umzugsunternehmen dabei, welches die Möbel einlagert. Die Kosten fallen hier zunächst dem Vermieter zu, die er aber vom Mieter zurückklagen kann.