Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz – Darauf kommt es an.
Sicherheitszeichen und auch Warnzeichen sollen dazu beitragen, Beschäftigte und auch andere Personen auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam zu machen. Sicherheitskennzeichen müssen am Arbeitsplatz angebracht werden, die entsprechenden Regelungen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgeschrieben.
Arten von Sicherheitskennzeichen
Prinzipiell sind die Sicherheitskennzeichen international einheitlich und auch selbsterklärend. Darüber hinaus werden die entsprechenden Kennzeichen durch zusätzliche Aushänge im Betrieb für alle Besucher verständlich erklärt.
Es lassen sich die folgenden 5 Gruppen unterscheiden:
- Rettungszeichen: diese Zeichen sind von grün-weißer Farbe, sie haben die Form eines Quadrats oder eines Rechtecks. Sie können auf einen Rettungsweg oder ein Notruftelefon hinweisen.
- Gebotszeichen: diese Zeichen sind blau-weiß und kreisrund. Sie empfehlen ein bestimmtes Verhalten, um Unfälle zu vermeiden. Möglichkeiten sind ein Gehörschutz oder auch ein Schutzanzug.
- Brandschutzzeichen: Zeichen zum Brandschutz sind rot-weiß und quadratisch. Sie können auf Notausgänge oder geschützte Bereiche im Brandfall hinweisen.
- Verbotszeichen: diese Zeichen sind kreisrund und schwarz-weiß mit einem roten Rand. Sie weisen darauf hin, dass bestimmte Verhaltensweisen zur Unfallvermeidung zu unterlassen sind. Typisch ist beispielsweise ein Rauchverbot aufgrund brennbarer Gase oder auch ein „Zutritt für Unbefugte verboten“-Schild.
- Warnzeichen: diese Zeichen sind gelbschwarz und haben die Form eines gleichseitigen Dreiecks. Sie weisen auf konkrete Gefahren hin wie zum Beispiel „Explosionsgefahr“ oder „elektrische Hochspannung“.
Eine Gefährdungsbeurteilung
Der erste Schritt ist eine Beurteilung möglicher Gefährdungen und Gefahren. Es lohnt sich, den Betrieb dafür in verschiedene Funktionsbereiche zu unterteilen und diese einzeln zu beurteilen. Mögliche Gefahren wie z.B. Stolperstellen können so auf Anhieb entfernt werden.
Nach der Beurteilung kann auf Basis der Arbeitsstättenverordnung festgelegt werden, welche Sicherheits- und Warnzeichen notwendig sind. Daraus kann im nächsten Schritt ein Kennzeichnungsplan festgelegt werden. Dabei sollten Sie keine Gefahren vergessen und die Kennzeichnung muss zweckmäßig ausfallen. Es empfiehlt sich dabei, für jeden Funktionsbereich im Betrieb ein separates Formblatt zu erstellen.
Die richtige Anbringung
Beim Anbringen der Sicherheitskennzeichen gilt die Maxime „So wenig wie möglich und so viel wie nötig“. Die Kennzeichen müssen so angebracht werden, dass sie von allen früh genug wahrgenommen werden. Bei einer Halle mit zwei Eingängen sollte das Gebotsschild „Schutzkleidung tragen“ auch an beiden Eingängen angebracht werden. Kennzeichen über Rettungswege müssen an mehreren Stellen angebracht werden, damit sie im Notfall auch jeder sehen kann.
Ein anderes Sicherheitskennzeichen in Hallen ist der Anfahrschutz gegen LKW- und Gabelstaplerunfälle.
Eine Einführung und Unterweisung mit Mitarbeiter
Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter diese Kennzeichen auch verstehen. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Unterweisung wichtig, vor allem Leiharbeitern oder neuen Mitarbeitern. Diese Unterweisung sollte auch Handzeichen und Alarme mit einbeziehen.
Regelmäßige Kontrolle
Es ist regelmäßig zu kontrollieren, ob die Kennzeichen noch richtig angebracht sind und einen ordnungsgemäßen Zustand haben. Im Zweifel kann auch das Formblatt mit dem Plan mitgeführt werden.
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