Was lokale Betriebe beim Umgang mit Gefahrstoffen unbedingt beachten sollten
Der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen stellt viele kleine und mittlere Betriebe vor große Herausforderungen. Besonders im Baugewerbe, bei Sanierungsarbeiten oder im Bereich technischer Dienstleistungen kommen häufig Materialien zum Einsatz, die sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Diese Stoffe gelten als gesundheitsgefährdend und sind unter anderem in Teer, Ruß oder pyrolysierten Produkten enthalten.
Was viele Unternehmen nicht wissen: Der Gesetzgeber schreibt unter bestimmten Bedingungen eine Sachkunde im Umgang mit diesen Materialien vor. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Schulungen und der richtige Umgang mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind deshalb unerlässlich.
In diesem Beitrag erfährst du, worauf es beim Arbeiten mit PAK-haltigen Stoffen ankommt, welche Schulungen vorgeschrieben sind – und warum das Thema auch für dein Unternehmen wirtschaftlich relevant ist.
Was sind PAK und warum sind sie gefährlich?
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind chemische Verbindungen, die bei der unvollständigen Verbrennung organischer Materialien entstehen. Sie kommen insbesondere in Teer, Ruß, Bitumen, Altöl und verkohltem Holz vor. Viele dieser Stoffe finden sich in alten Baumaterialien, bei Brandschäden oder im industriellen Umfeld wieder.
Besonders kritisch: Einige PAK-Verbindungen – etwa Benzo[a]pyren – gelten als krebserregend, erbgutschädigend und fruchtschädigend. Bereits der Kontakt über die Haut oder das Einatmen feiner Stäube kann langfristig zu schweren gesundheitlichen Folgen führen. Aus diesem Grund gelten für PAK strenge Grenzwerte, unter anderem durch die TRGS 551.
In vielen Betrieben ist das Gefährdungspotenzial nicht sofort ersichtlich. Doch wer bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit PAK-haltigen Materialien arbeitet, muss entsprechende Schutzmaßnahmen treffen und geschultes Personal einsetzen. Genau hier setzt der Bedarf nach an.

PAK-Sanierung: Fachgerechter Aushub bei belastetem Untergrund
Rechtliche Grundlagen: Was Betriebe beachten müssen
In Deutschland regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen am Arbeitsplatz. Ergänzend dazu gibt es die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die konkrete Anforderungen an die Praxis stellen. Die TRGS 551 behandelt speziell den Umgang mit PAK-haltigen Pyrolyseprodukten, darunter Teer, Ruß und verwandte Stoffe.
Laut Gesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wird dabei festgestellt, dass gefährliche Stoffe freigesetzt werden können, müssen Schutzmaßnahmen nach dem sogenannten STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich) umgesetzt werden.
Für bestimmte Tätigkeiten ist außerdem ein Nachweis der Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben. Diese Sachkunde kann nur durch eine anerkannte Schulung erworben werden. Ohne diesen Nachweis drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch die sofortige Stilllegung der Baustelle bei Kontrollen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften.

Verantwortung sichern: Schulungspflicht nach TRGS 551 ernst nehmen
Warum Schulungen für den Umgang mit Gefahrstoffen unverzichtbar sind
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen wie PAK setzt Fachwissen und praktische Erfahrung voraus. Gerade in kleineren Betrieben fehlt es oft an aktueller Kenntnis über gesetzliche Anforderungen und technische Schutzmaßnahmen. Eine zertifizierte Schulung vermittelt genau dieses Wissen – kompakt, praxisnah und rechtssicher.
Teilnehmende lernen, wie man Gefährdungen richtig beurteilt, geeignete Schutzmaßnahmen plant und technische Geräte korrekt einsetzt. Dazu gehören auch Themen wie Hautschutz, Atemschutz, Hygieneregeln auf der Baustelle oder der Umgang mit belasteten Materialien.
Besonders wichtig: Nur wer eine anerkannte Schulung absolviert hat, darf bestimmte Tätigkeiten überhaupt ausführen. Damit schützt der Betrieb nicht nur seine Mitarbeitenden – sondern sichert sich auch rechtlich gegen Haftungsrisiken ab. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Kontrolle durch Aufsichtsbehörden ist die Teilnahme an einer Schulung ein entscheidendes Kriterium.

Wissen schützt: Fachkräfte profitieren vom TRGS 551 Lehrgang
Inhalte eines anerkannten Gefahrstoff-Lehrgangs
Ein anerkannter Lehrgang vermittelt praxisnahes Wissen zum gesetzeskonformen Umgang mit gefährlichen Stoffen. Dabei stehen nicht nur theoretische Grundlagen im Mittelpunkt, sondern auch konkrete Handlungsanweisungen für den Baustellenalltag.
Typische Inhalte eines Lehrgangs:
- Rechtliche Grundlagen: Gefahrstoffverordnung, TRGS 551, Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte
- Stoffkunde: Eigenschaften von PAK, Teer, Ruß und anderen pyrolysebedingten Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilung: Erkennen und bewerten potenzieller Gefahrenquellen
- Technische Schutzmaßnahmen: Staubvermeidung, Absaugung, Werkzeugeinsatz
- Organisatorische Maßnahmen: Zutrittskontrolle, Reinigungsprozesse, Dokumentation
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Auswahl, Anwendung und Wartung von Schutzkleidung und Atemschutz
- Hygiene und Arbeitsmedizin: Duschmöglichkeiten, Kleidungstrennung, Vorsorgeuntersuchungen
Die Schulung endet in der Regel mit einer theoretischen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein zertifiziertes Zeugnis, das bundesweit anerkannt ist – oft auch in Kombination mit weiteren TRGS-Lehrgängen.
Wer sich einen Überblick über Inhalte, Dauer und Teilnahmevoraussetzungen verschaffen möchte, findet auf der Webseite von spezialisierten Anbietern wie Schadstoff-Control detaillierte Informationen zum TRGS 551 Lehrgang – inklusive Online-Optionen und direkter Prüfungsabnahme.
Vorteile für Betriebe: Mehr Sicherheit, weniger Risiko
Eine gezielte Schulung im Umgang mit Gefahrstoffen ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein strategischer Vorteil für jedes Unternehmen. Geschulte Mitarbeitende arbeiten sicherer, effizienter und verursachen weniger Ausfallzeiten durch gesundheitliche Belastungen oder Arbeitsunfälle.
Außerdem stärkt ein anerkannter Sachkundenachweis die Reputation des Betriebs. Viele Auftraggeber – etwa aus dem öffentlichen Sektor oder der Industrie – setzen entsprechende Nachweise mittlerweile voraus. Wer zertifiziert arbeitet, hebt sich von der Konkurrenz ab und wird bei Ausschreibungen bevorzugt.
Ein weiterer Vorteil: Rechtssicherheit. Kommt es zu einer behördlichen Kontrolle, kann der Betrieb nachweisen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Das schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor Haftungsansprüchen im Schadensfall.
Zusammengefasst bedeutet eine Schulung: mehr Sicherheit, weniger Risiko und bessere Marktchancen.
So läuft eine zertifizierte Schulung typischerweise ab
Die Teilnahme an einem zertifizierten Lehrgang ist unkompliziert und kann flexibel an den Arbeitsalltag angepasst werden. Viele Anbieter ermöglichen heute auch Online-Kurse, die sich bequem am PC oder Tablet absolvieren lassen.
Ablauf im Überblick:
- Anmeldung beim Schulungsanbieter, häufig online möglich
- Freischaltung der Lerninhalte: Zugriff auf Videos, Präsentationen und Arbeitsblätter
- Selbststudium im eigenen Tempo – mit Zwischenfragen und Übungen zur Vertiefung
- Abschlussprüfung: Multiple-Choice-Test oder Online-Test zur Sachkunde
- Zertifikat: Nach Bestehen erhalten die Teilnehmenden ein bundesweit gültiges Zeugnis
Wer lieber im Präsenzunterricht lernt, kann den Lehrgang auch als Kompaktseminar vor Ort absolvieren. Einige Anbieter kombinieren Online- und Präsenzphasen – besonders geeignet für Betriebe mit mehreren Mitarbeitenden oder Projektverantwortlichen.
Fazit: Schulungspflicht ernst nehmen – Vorteile sichern
Für Betriebe, die mit PAK-haltigen Materialien oder teerhaltigen Rückständen arbeiten, ist eine zertifizierte Schulung gesetzlich vorgeschrieben. Doch neben der Pflicht überwiegen die Vorteile für Sicherheit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. Wer seine Mitarbeitenden qualifiziert, schützt nicht nur deren Gesundheit, sondern stärkt auch das eigene Unternehmen.
Die Investition in eine anerkannte Schulung lohnt sich mehrfach: Sie schafft Rechtssicherheit, vermeidet Ausfallzeiten und verbessert die Außenwirkung – sei es bei Kunden, Auftraggebern oder Behörden. Für den ist das ein entscheidender Baustein, um nachhaltig erfolgreich zu bleiben.
Informiere dich rechtzeitig über passende Schulungsangebote und setze auf – bevor es die Behörden tun.
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