Was Unternehmer beim Umgang mit sensiblen Daten unbedingt beachten müssen
Ob es um Kundendaten, Newsletter-Anmeldungen oder digitale Personalakten geht: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind längst nicht mehr nur Beobachter der Digitalisierung, sondern mittendrin. Damit sind sie auch Akteure im Spannungsfeld von Datennutzung und Datenschutz. Viele unterschätzen dabei, wie tiefgreifend die Anforderungen der DSGVO in den betrieblichen Alltag hineinwirken – und wie teuer selbst kleine Versäumnisse werden können. Dabei ist es gerade für Mittelständler ohne eigene Rechtsabteilung essenziell, Strukturen zu schaffen, um sensible Daten regelkonform zu verarbeiten.
Wer die gesetzlichen Pflichten kennt und pragmatisch umsetzt, senkt nicht nur das Bußgeldrisiko, sondern stärkt auch das Vertrauen seiner Kunden. Der Blogbeitrag zeigt, wo Unternehmer besonders wachsam sein sollten – und wie sich typische Fehler vermeiden lassen.
Verantwortung beginnt nicht beim IT-Dienstleister
Viele Mittelständler glauben, Datenschutz sei eine technische Frage – und damit automatisch Sache der IT. Manche setzen auf externe Dienstleister, andere auf ihren Webentwickler oder den Admin im Haus. Doch dieser Glaube ist gefährlich. Denn: Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO liegt immer bei der Geschäftsführung.
Technik kann unterstützen, ersetzt aber keine Prozesse. Ein externer Datenschutzberater mag prüfen, strukturieren und Empfehlungen aussprechen – umsetzen muss sie das Unternehmen selbst. Datenschutz betrifft alle Bereiche: Personalabteilung, Kundenbetreuung, Marketing, Buchhaltung. Schon die Erfassung von Bewerberdaten per E-Mail oder ein Trackingpixel auf der Website reicht aus, um die DSGVO auszulösen.
Und es gilt: Auch kleine Unternehmen mit nur fünf oder zehn Mitarbeitern fallen unter die Vorgaben. Viele denken fälschlich, sie seien „zu klein, um relevant zu sein“. Doch selbst ein Handwerksbetrieb mit Onlineformular und Kundenverwaltung ist zur Einhaltung verpflichtet – unabhängig vom Umsatz oder der Mitarbeiterzahl.
Die drei häufigsten Fehler – und wie man sie vermeidet
Datenschutzfehler entstehen häufig dort, wo niemand hinschaut – oder wo Prozesse unklar sind. Die nachfolgende Tabelle zeigt drei besonders typische Fallstricke, die in vielen KMU regelmäßig auftreten, verbunden mit ihren rechtlichen Risiken und pragmatischen Lösungen:
Typischer Fehler | Risiko | Empfohlene Maßnahme |
Datenschutzerklärung seit Jahren unverändert | Abmahnungen durch Mitbewerber, Bußgelder durch Aufsichtsbehörden | Jährliche Prüfung durch einen Datenschutzbeauftragten oder externen Berater |
Newsletter ohne korrektes Double-Opt-in versendet | Verletzung der Einwilligungspflicht nach Art. 6 DSGVO, Beschwerden möglich | Nur nach dokumentierter, zweifacher Bestätigung (Double-Opt-in) versenden |
Kein AV-Vertrag mit externen Dienstleistern | Unklare Haftungslage, Verstoß gegen Art. 28 DSGVO | Standardisierte Verträge mit Hoster, Agentur, Softwaredienstleistern abschließen |
Vor allem der dritte Punkt – der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – wird häufig übersehen. Ob Cloud-Speicher, CRM-Tools, Webhoster oder Mailing-Dienst: Wer personenbezogene Daten über externe Tools verarbeiten lässt, muss einen AVV abschließen. Das ist keine Formalie, sondern ein klar definierter rechtlicher Rahmen, der Haftungsrisiken und Zuständigkeiten regelt. Viele externe Datenschutzberater bieten standardisierte Vorlagen, um hier effizient zu arbeiten.
Was Unternehmer konkret tun sollten
Viele Unternehmen wissen, dass sie handeln müssen – aber nicht, womit sie anfangen sollen. Der Weg zu einem DSGVO-konformen Unternehmen beginnt mit Klarheit. Die folgenden Maßnahmen bilden das Fundament:
- Verantwortlichkeiten definieren: Datenschutz ist Chefsache. Dennoch braucht es interne Ansprechpersonen, die Prozesse koordinieren. Wer ist zuständig? Wer dokumentiert? Wer wird regelmäßig geschult?
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT): Dieses zentrale Dokument beschreibt alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden – vom Bewerbermanagement bis zur Kundenakquise. Es ist Pflicht für fast alle Unternehmen, auch für Solo-Selbstständige.
- Verträge mit Dienstleistern abschließen: Jeder Anbieter, der Zugriff auf personenbezogene Daten hat – vom Newsletter-Tool bis zum Steuerberater – muss durch einen AVV abgesichert sein.
- Rechtskonforme Einwilligungen einholen: Besonders im Marketing relevant: Für Newsletter, Umfragen, Tracking und Kundenprofile sind ausdrückliche, dokumentierte Einwilligungen notwendig.
- Mitarbeiter sensibilisieren: Ein unbedachter Klick, eine falsch versendete E-Mail oder ein verlorener USB-Stick können zum Datenschutzvorfall werden. Schulungen und Leitfäden helfen, das Bewusstsein im Team zu schärfen.
Ein externer Datenschutzberater kann in diesem Prozess eine strukturelle Rolle übernehmen: als Moderator, Prüfer, Trainer. Wichtig ist, dass er dabei nicht nur juristische Expertise mitbringt, sondern auch operative Erfahrung – gerade in mittelständischen Strukturen.
Zwischen Rechtspflicht und Kundenvertrauen
Wer denkt, Datenschutz diene nur der Bürokratie, verkennt das eigentliche Potenzial. Korrekt umgesetzter Datenschutz sendet ein starkes Signal an Kunden, Geschäftspartner und Bewerber: Dieses Unternehmen geht verantwortungsvoll mit Informationen um. Transparenz schafft Vertrauen.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, Auskunft geben zu können: Welche Daten werden gespeichert? Wie lange? Wofür? Wer Zugriff hat? Wer diese Fragen klar beantworten kann, dokumentiert nicht nur Rechtssicherheit – sondern wirkt professionell und vertrauenswürdig. Gerade bei digitalen Geschäftsmodellen ist das oft ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Nicht zuletzt kann ein funktionierendes Datenschutzmanagement auch wirtschaftliche Vorteile bringen: Weniger Datenverluste, klarere Prozesse, weniger Konflikte mit Kunden oder Behörden. Es lohnt sich – nicht nur rechtlich.
Wenn Kontrolle zur Routine wird
Viele Unternehmen starten motiviert, verlieren aber nach der Erstumsetzung die Dynamik. Dabei ist Datenschutz kein einmaliges Projekt – sondern ein Dauerprozess. Wer dauerhaft DSGVO-konform sein will, braucht drei Dinge:
- Eine aktualisierte Dokumentation (z. B. VVT, Schulungsnachweise, AVVs)
- Einen regelmäßigen Prüfprozess (z. B. jährliche Audits oder Reviews)
- Eine organisatorische Einbindung (z. B. durch einen Datenschutzkoordinator oder externe Begleitung)
Ein externer Datenschutzberater kann dabei helfen, den Überblick zu behalten und pragmatische Lösungen zu entwickeln – gerade wenn intern die Ressourcen fehlen. Wichtig ist, dass seine Empfehlungen nicht im Regal landen, sondern wirklich umgesetzt werden. Nur dann wird aus Theorie echte Sicherheit.
Datenpflege ist Vertrauenspflege
Unternehmen, die Datenschutz strategisch denken, profitieren doppelt: Sie vermeiden rechtliche Risiken – und steigern ihre Glaubwürdigkeit. In Zeiten wachsender digitaler Skepsis sind Klarheit, Kontrolle und Professionalität im Umgang mit Daten entscheidende Faktoren für langfristige Kundenbeziehungen.
Es geht nicht darum, alles perfekt zu machen. Aber wer die wichtigsten Anforderungen kennt, Zuständigkeiten klar regelt und Datenschutz als Teil der Unternehmenskultur etabliert, sichert sich einen klaren Vorteil – gegenüber Behörden, gegenüber Wettbewerbern, und vor allem: gegenüber den eigenen Kunden.
FAQ – Häufige Fragen rund um das Thema Externer Datenschutzberater
❓ Wann ist ein externer Datenschutzberater überhaupt erforderlich?
Ein externer Datenschutzberater wird vor allem dann notwendig, wenn im Unternehmen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden und kein interner Fachmann verfügbar ist. Laut DSGVO müssen Unternehmen ab einer gewissen Größe oder bei besonders sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Bewerberdaten) eine fachkundige Stelle benennen. Für kleine Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung ist ein externer Berater meist die praktikabelste Lösung.
❓ Was unterscheidet einen internen von einem externen Datenschutzberater?
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter, der zusätzlich zur Haupttätigkeit das Thema Datenschutz übernimmt – mit erheblichem Schulungsbedarf und eingeschränkter Kündbarkeit. Externe Berater hingegen sind unabhängige Fachleute, die flexibel gebucht werden können, meist spezialisierter sind und keine Interessenskonflikte haben. Für KMU bietet die externe Lösung meist mehr Rechtssicherheit bei geringerer Bindung.
❓ Welche Aufgaben übernimmt ein externer Datenschutzberater konkret?
Ein externer Datenschutzberater…
- analysiert Datenverarbeitungsprozesse
- erstellt oder prüft das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- begleitet Audits und dokumentiert Maßnahmen
- unterstützt bei AV-Verträgen mit Dienstleistern
- prüft Datenschutzerklärungen, Formulare und Prozesse
- schult Mitarbeiter und Führungskräfte
- dient als Ansprechpartner für Behörden bei Anfragen oder Prüfungen
Wichtig: Er gibt Empfehlungen – die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.
❓ Was kostet ein externer Datenschutzberater im Schnitt?
Die Kosten hängen stark vom Umfang und der Unternehmensgröße ab. Kleine Betriebe zahlen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro monatlich, je nach Aufwand. Für projektbasierte Leistungen (z. B. eine initiale Datenschutz-Analyse) sind Pauschalen üblich. Größere Mittelständler oder stark regulierte Branchen müssen mit höheren Monatsbudgets oder Tagessätzen rechnen.
❓ Ist ein externer Datenschutzberater haftbar bei Fehlern?
Nein, grundsätzlich bleibt die rechtliche Verantwortung beim Unternehmen. Ein externer Berater haftet nur dann, wenn nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch beraten wurde. Deshalb ist es wichtig, einen qualifizierten Anbieter mit nachgewiesener Fachkunde und Haftpflichtversicherung zu wählen.
❓ Wie finde ich einen seriösen externen Datenschutzberater?
Achten Sie auf folgende Merkmale:
- Zertifizierungen (z. B. TÜV, DEKRA)
- Branchenkenntnis (z. B. für Gesundheitswesen, Bildung, E-Commerce)
- Referenzen und Bewertungen
- klare Preisstruktur
- Vertragliche Transparenz
- Datenschutzrechtliche Qualifikation nach Art. 37 DSGVO
Tipp: Ein kostenloses Erstgespräch kann helfen, die Fachkenntnisse und Arbeitsweise einzuschätzen.
❓ Kann ein externer Datenschutzberater auch dauerhaft eingebunden werden?
Ja. Viele Unternehmen arbeiten im Rahmen eines monatlichen Betreuungspakets dauerhaft mit einem externen Berater zusammen. Das bietet Planungssicherheit, regelmäßige Schulungen, proaktive Updates bei Gesetzesänderungen – und die Sicherheit, bei Datenschutzvorfällen sofort einen Ansprechpartner zu haben.
❓ Welche Fehler passieren am häufigsten bei der Zusammenarbeit?
Typische Missverständnisse:
- Der Berater wird nur punktuell eingebunden, aber Prozesse ändern sich danach unkontrolliert weiter.
- Empfehlungen des Beraters werden dokumentiert, aber nicht umgesetzt.
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen bleiben unklar, sodass Datenschutzfragen intern niemanden erreichen.
- Es gibt keine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen – besonders kritisch bei Webseiten und Newslettern.
❓ Lohnt sich der Aufwand für kleine Unternehmen wirklich?
Ja – denn Bußgelder, Abmahnungen oder Datenpannen können existenziell sein. Der Aufwand für eine saubere Datenschutzstruktur ist überschaubar, wenn er systematisch geplant wird. Ein externer Datenschutzberater hilft dabei, mit möglichst wenig Aufwand ein Maximum an Sicherheit zu erreichen – und das ist besonders für kleine Betriebe ein starkes Argument.
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